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Digitale Dividende: Bundesregierung gewährt Billigkeitsleistungen für Clubs, Spielstätten, Bühnen und andere wegen Umstellungskosten bei drahtloser Mikrofontechnik

Ab dem 15. November 2011 können Clubs, Spielstätten und andere Eigentümer von Funkmikrofonanlagen, die durch die Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Mhz ersetzt werden mussten, Anträge auf Billigkeitsleistungen stellen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer Richtlinie (Bundesanzeiger Nummer 159) festlegte, ist der Nachweis notwendig, dass die Anlage im selben Frequenzbereich so gestört ist, dass eine weitere Nutzung der Geräte ausgeschlossen ist.

Anträge sind an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab 15. November 2011 zu stellen und zwar ausschließlich über das Online-Portal <link http: www.bafa.de bafa de wirtschaftsfoerderung digitale_dividende>www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/digitale_dividende/ . Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Funkmikrofone, die im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind.

Beantragt werden kann ein Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile infolge des störungsbedingten Ausfalls von bisher störungsfrei genutzten Funkmikrofonen. Die Leistung orientiert sich am jeweiligen Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte. Es erfolgt keine Kostenerstattung für neu angeschaffte Geräte.

 

Die Bundesnetzagentur hatte vom 12. April 2010 bis zum 20. Mai 2010 Frequenzen in den Bereichen 790—862 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten versteigert. Die Bundesregierung hatte den Ländern einen Ausgleich der entstehenden Kosten zugesichert.