Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Die Förderrichtlinie zu den NRW-Kulturschecks ist erschienen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Kultur-Schecks öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum. Ziel der Förderung ist es, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, bestehendes Engagement zu stärken sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt und Begegnung vor Ort zu fördern und damit auch einen Beitrag gegen Einsamkeit zu leisten.

Insgesamt stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung, sodass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so mit minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt. Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks ist einfach gehalten: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, beispielsweise für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 

Nun ist bei recht.nrw.de die zugehörige Förderrichtlinie erschienen. Sie tritt am 29. Juni 2026 in Kraft und steht unten zum Download sowie unter https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-145/ bereit.

Wer unsicher ist, wo sich in NRW der ländliche Raum befindet, der kann sich anhand einer Karte orientieren. Die Gebietskulisse Ländlicher Raum in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen steht unter https://www.mlv.nrw.de/ 

https://www.bra.nrw.de/kultur-sport/kultur/kultur-schecks-nordrhein-westfalen