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Der Kulturrat NRW gratuliert dem Landtag NRW zur Verabschiedung des Kulturgesetzbuches

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 25. November das Kulturgesetzbuch für NRW verabschiedet. Ihm lag die Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur und Medien vor, die einen Änderungsantrag von CDU und FDP einbezog, der wiederum aus zwei Anhörungen der Verbände hervorgegangen war. Als Dachverband von Kulturverbänden in NRW haben wir bereits diese Beschlussfassung des Ausschusses begrüßt, nun gratulieren wir dem Landtag dazu, der Kulturpolitik der kommenden Jahre einen neuen Rahmen gegeben zu haben.

Das Ziel der Regierungsfraktionen, „die mit der Kulturpolitik verbundenen Rechtsgebiete komplett aufeinander zu beziehen“ (Bernd Petelkau, CDU) ist richtig. Es erfordert, in der kommenden Legislaturperiode weitere Spezialregelungen in das Mantelgesetz zu integrieren. Wesentlich sind Weiterentwicklungen des Kulturfördergesetzes von 2014 etwa in Hinsicht von Regelungen „zur Provenienzforschung, zur Digitalisierung und insbesondere zu Verpflichtungen gegenüber der Freien Szene der Künstlerinnen und Künstler“ (Lorenz Deutsch, FDP). Seitens des Kulturrats NRW bestätigen wir diese Auffassung: Das wird von der Szene auch als Wertschätzung wahrgenommen.

Die SPD hatte noch kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, in dem auch die CDU Diskussionswertes erkannte. Doch wurde der Antrag in diesem Stadium der Gesetzgebung pauschal abgelehnt. Wir schätzen es, dass die SPD erklärte, grundsätzlich „die gesetzliche Grundlage für die Kulturpolitik weiterentwickeln und gestalten“ zu wollen (Andreas Bialas, SPD). Wir wiederholen in diesem Zusammenhang unsere Einschätzung vom 11. November: Ob sich die Ziele des Gesetzes durchsetzen werden, hängt im Wesentlichen auch davon ab, ob die Kultur in NRW künftig besser finanziert und die Verwaltungswege endlich entbürokratisiert werden.

Landtagsvizepräsident Oliver Keymis lobte für die Grünen die starke Einbeziehung und Beteiligung der Verbände an der Entwicklung des Gesetzes und würdigte die Arbeit des Kulturrats NRW. Wir schließen uns seinem Urteil an: „Ein guter Tag für Nordrhein-Westfalens Kultur.“

Gerhart Baum

Vorsitzender des Kulturrats NRW

(Pressemitteilung des Kulturrats NRW vom 26.11.2021)