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Der Kulturrat NRW begrüßt die erfreulich klare Zustimmung des Europaparlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Heute hat das Europäische Parlament mehrheitlich für die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, 38 enthielten sich.

Urheberinnen und Urheber, Interpretinnen und Interpreten, seien sie aus der Literatur, dem Film, der Musik oder anderen Künsten, müssen an der digitalen Wertschöpfung der Plattformen ebenso beteiligt werden wie ihre legitimen administrativen Partner. Privatnutzer sollen Rechtssicherheit hinzu gewinnen.

Der Kulturrat NRW und seine Mitgliedsverbände werden gerne zur Verfügung stehen, um die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu begleiten. Der Landesmusikrat NRW stellt im Kulturrat die Sektion Musik.

Ebenfalls wird der Kulturrat NRW aufmerksam darauf achten, dass sich aus der Implementierung keine Eingriffe in Freiheitsrechte Einzelner ergeben. 

Köln, 26. März 2019