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Der Entwurf des EU-Urheberrechts schützt die kulturelle Vielfalt und ist keine Zensur

Appell des Landesmusikrats NRW, des Kulturrats NRW, des Bayerischen Musikrats, des Landesmusikrats Brandenburg, des Landesmusikrats Berlin, des Landesmusikrats Schleswig-Holstein und des Landesmusikrats Thüringen an die Abgeordneten des Europaparlaments

In der Abstimmung vom 5. Juli 2018 über die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat sich eine knappe Mehrheit der Europaabgeordneten gegen den Entwurf ausgesprochen und die Aufnahme weiterer Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission auf Eis gelegt. Der vom Rechtsausschuss vorgelegte und in mehrjährigen Verhandlungen der beteiligten Akteure erarbeitete Entwurf der Richtlinie soll nun im September 2018 im Grundsatz beraten und auf der Basis von dann möglichen Änderungsanträgen aus dem Parlament ggf. überarbeitet werden.

Das europäische Urheberrecht muss angepasst werden, daran besteht kein Zweifel. Seit der letzten Änderung im Jahr 2001 haben sich die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte gerade im digitalen Raum erheblich verändert. Online-Plattformen wie youtube haben sich bisher auf die passive Rolle eines Anbieters von Infrastruktur zurückgezogen, gleichzeitig aber erheblich von der Bereitstellung von Inhalten profitiert. Die Rechteinhaber hingegen gingen weitgehend leer aus. Der Entwurf des Rechtsausschusses bietet praktikable Lösungen für dieses Problem an.

Der Entwurf sieht vor, dass die Betreiber von Plattformen für die vorgehaltenen Inhalte lizenz- und vergütungspflichtig werden. Der vorgesehene Weg einer rechtssicheren Lizenzierung ist der Erwerb einer weitreichenden Pauschallizenz bei einer zuständigen, staatlich beaufsichtigten Verwertungsgesellschaft, so wie im Rundfunk üblich und erprobt. Nur wenn eine solche Pauschallizenz nicht vorliegt, muss der Provider durch „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ den Schutz der Werke gewährleisten.

Versuche, diese Maßnahmen als Zensur zu diskreditieren, laufen fehl. Ganz im Gegenteil brächte die im umstrittenen Artikel 13 vorgeschlagene Konstruktion User bzw. Uploader erstmals in eine rechtssichere Position, da Plattformen für jedweden Content haften müssten, sofern dieser nicht von einem kommerziellen Anbieter oder vom Rechteinhaber persönlich hochgeladen wurde. Für Umfang und Rahmen der Lizenzüberprüfungen würden klare Regeln aufgestellt. Nicht-rechtsverletzende Inhalte würden verfügbar bleiben. Darüber hinaus würden Plattformbetreiber verpflichtet, effiziente Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen zu schaffen, um Missbrauch oder Beeinträchtigungen in der Umsetzung vorhandener Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts zu vermeiden.

Im Beschwerdefall müssen unverzüglich nachvollziehbare Begründungen für Sperrung vorgelegt werden. Sollten diese nicht überzeugen, ist sogar die Anrufung von Gerichten möglich. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung von „Stakeholder Dialogen“ unter Teilnahme der Provider, der User und der Rechteinhaber. Der weitreichenden Entrechtlichung der Urheber würde so ebenso wirksam Einhalt geboten wie der Rechtlosigkeit der User angesichts des Hausrechts der Plattformbetreiber.

Damit sieht der Entwurf ein transparentes Verfahren vor, welches die Leistungen der Urheber schützt, ohne die Freiheit im Internet einzuschränken. Der überfällige Schutz kultureller Inhalte und ihrer Vergütung ist angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung ein dringendes und unverzichtbares Erfordernis zur Sicherung kultureller Vielfalt und Nachhaltigkeit in Europa.

Der Landesmusikrat NRW, der Kulturrat NRW, der Bayerische Musikrat, der Landesmusikrat Brandenburg, der Landesmusikrat Berlin, der Landesmusikrat Schleswig-Holstein und der Landesmusikrat Thüringen appellieren deshalb an die Abgeordneten des Europaparlaments, der geplanten EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zuzustimmen.

Im Vorfeld der Abstimmung im Juli hatten bereits mehr als 70 deutsche Verbände und Institutionen, darunter der Deutsche Musikrat als Dachverband der Musikverbände, den Entwurf begrüßt und an die Abgeordneten appelliert, ihm zuzustimmen.

30. August 2018

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW

Gerhart Baum, Präsident des Kulturrats NRW

Dr. Thomas Goppel, MdL, Präsident des Bayerischen Musikrats

Prof. Dr. Ulrike Liedtke, MdL, Präsidentin des Landesmusikrats Brandenburg

Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrats Berlin

Dr. Volker Mader, Präsident des Landesmusikrats Schleswig-Holstein

Prof. em. Dr. Eckart Lange, Präsident des Landesmusikrats Thüringen