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create music NRW: Antragstellung bis 1. Juni

Das Pop-Nachwuchsförderprogramm create music NRW schreibt Fördergelder in den beiden Fördersparten „Bands- und Solomusiker*innen“ und „Projektförderung“ aus. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung des ländlichen Raums.

Die Förderung für Bands- und Solomusiker*innen richtet sich an Nachwuchskünstler*innen aus NRW im Alter von 14 – 27 Jahren. Vorhaben mit einem künstlerischen oder musikalischen Output können mit bis zu 500 € gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden aus NRW kommen, eigene Musik schreiben und das Vorhaben bis zum Jahresende abgeschlossen ist.

Die Projektförderung richtet sich an Veranstalter:innen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die ein Projekt zur Förderung der lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen realisieren wollen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 €. Die im Projekt beteiligten Musiker*innen sollten Größtenteils der Altersgruppe 14 – 27 Jahren angehören. Gendergerecht und divers gestaltete Projekte werden im Bezug auf die Förderhöhe bevorzugt behandelt.

Die Antragsfrist in beiden Fördersparten ist der 1. Juni. Alle weiteren Infos, den Kriterienkatalog und das Antragsformular ist auf www.create-music.info/foerderung/ zu finden.