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Bundesrat sollte Initiative zur sozialen Absicherung von Selbständigen in Kunst und Kultur unterstützen

Landesmusikrat NRW begrüßt Bundesratsinitiative der Landesregierung – Neue vierte Säule der Künstlersozialkasse könnte existenzielle Lücke schließen

Der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen appelliert an die Mitglieder des Bundes­rates, der Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur besseren sozialen Absicherung von Selbständigen in Kunst und Kultur zuzustimmen. Mit der für den 28. September vorgesehenen Beratung bietet sich die Chance, eine seit vielen Jahren bestehende sozialpolitische Lücke zu schließen und die Rahmenbedin­gungen für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler nachhaltig zu verbessern. In der Pandemie hat die Gesellschaft gelernt, wie dringend notwendig die Arbeit an diesen Rahmenbedingungen ist.

Künstlerische Erwerbsbiografien unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Viele Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten sowie andere Selbständige in Kunst und Kultur erleben Phasen stark schwankender oder zeitweise ganz ausbleibender Einnahmen, ohne deshalb ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Das bestehende System der Arbeitslosen­ver­siche­rung ist auf diese Erwerbsrealität nicht zugeschnitten. Wer Leistungen beziehen möchte, muss dem Arbeitsmarkt für eine andere Beschäftigung zur Verfügung stehen. Für Menschen, die ihre künstlerische Tätigkeit fortsetzen wollen, ist dies häufig keine angemessene Lösung.

Die nordrhein-westfälische Initiative greift deshalb einen Vorschlag des Arbeits­rechtlers Prof. Dr. Daniel Ulber (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) auf. Sein Modell sieht vor, die Künstlersozialkasse um eine zusätzliche, vierte Säule zu ergänzen. Diese würde nicht Arbeitslosigkeit absichern, sondern vorübergehende Einkommenseinbrüche während einer fortbestehenden künstlerischen Erwerbs­tätigkeit. Finanziert werden soll das Modell als Versicherung durch Beiträge der Versicherten, einen staatlichen Finanzierungsanteil sowie eine Beteiligung der Verwerter – entsprechend den bewährten Grundprinzipien der Künstlersozial­versicherung.

„Die Künstlersozialversicherung zählt zu den großen kulturpolitischen Errungen­schaften der Bundesrepublik. Sie hat die soziale Lage selbständiger Künstlerinnen und Künstler nachhaltig verbessert. Die vorgeschlagene Erweiterung wäre ein konsequenter nächster Schritt, um den heutigen Erwerbsrealitäten gerecht zu werden“, erklärt Regina van Dinther, Präsidentin des Landesmusikrats NRW.

Gerade die Musikbranche ist von projektbezogenen Beschäftigungsformen geprägt. Konzertausfälle, Verzögerungen bei Produktionen oder längere Phasen der Vorberei­tung neuer Projekte können erhebliche Einkommenseinbußen verursachen, ohne dass die Betroffenen ihre künstlerische Tätigkeit aufgeben. Eine zeitlich befristete Einkommensabsicherung würde vielen Selbständigen ermöglichen, ihre profes­sionelle Arbeit fortzusetzen, statt sie aus wirtschaftlicher Not abbrechen zu müssen.

Der Landesmusikrat NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung Nord­rhein-Westfalen mit ihrer Initiative einen konstruktiven und finanzierbaren Lösungs­vorschlag in die bundespolitische Debatte einbringt. Die vorgesehene Ausgestaltung als beitragsfinanziertes Versicherungssystem stärkt die Eigenverant­wortung der Versicherten und vermeidet zugleich, dass künstlerische Karrieren allein aufgrund kurzfristiger wirtschaftlicher Krisen beendet werden müssen. Zugleich bietet das Modell die Möglichkeit, seine konkrete Ausgestaltung nach den ersten Erfahrungen wissenschaftlich zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

„Eine vielfältige Kulturlandschaft braucht nicht nur kreative Freiheit, sondern auch soziale Sicherheit. Wer von Künstlerinnen und Künstlern Innovation, Qualität und kulturelle Teilhabe erwartet, muss ihnen auch verlässliche soziale Rahmen­bedingun­gen bieten. Wir hoffen deshalb auf eine breite Zustimmung des Bundesrates“, so Regina van Dinther abschließend.

Düsseldorf, den 21. September 2026

Prof. Dr. Robert v. Zahn, Generalsekretär des Landesmusikrats NRW

(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 22.9.2026)