Landesmusikrat NRW begrüßt Bundesratsinitiative der Landesregierung – Neue vierte Säule der Künstlersozialkasse könnte existenzielle Lücke schließen
Der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen appelliert an die Mitglieder des Bundesrates, der Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur besseren sozialen Absicherung von Selbständigen in Kunst und Kultur zuzustimmen. Mit der für den 28. September vorgesehenen Beratung bietet sich die Chance, eine seit vielen Jahren bestehende sozialpolitische Lücke zu schließen und die Rahmenbedingungen für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler nachhaltig zu verbessern. In der Pandemie hat die Gesellschaft gelernt, wie dringend notwendig die Arbeit an diesen Rahmenbedingungen ist.
Künstlerische Erwerbsbiografien unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Viele Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten sowie andere Selbständige in Kunst und Kultur erleben Phasen stark schwankender oder zeitweise ganz ausbleibender Einnahmen, ohne deshalb ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Das bestehende System der Arbeitslosenversicherung ist auf diese Erwerbsrealität nicht zugeschnitten. Wer Leistungen beziehen möchte, muss dem Arbeitsmarkt für eine andere Beschäftigung zur Verfügung stehen. Für Menschen, die ihre künstlerische Tätigkeit fortsetzen wollen, ist dies häufig keine angemessene Lösung.
Die nordrhein-westfälische Initiative greift deshalb einen Vorschlag des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Daniel Ulber (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) auf. Sein Modell sieht vor, die Künstlersozialkasse um eine zusätzliche, vierte Säule zu ergänzen. Diese würde nicht Arbeitslosigkeit absichern, sondern vorübergehende Einkommenseinbrüche während einer fortbestehenden künstlerischen Erwerbstätigkeit. Finanziert werden soll das Modell als Versicherung durch Beiträge der Versicherten, einen staatlichen Finanzierungsanteil sowie eine Beteiligung der Verwerter – entsprechend den bewährten Grundprinzipien der Künstlersozialversicherung.
„Die Künstlersozialversicherung zählt zu den großen kulturpolitischen Errungenschaften der Bundesrepublik. Sie hat die soziale Lage selbständiger Künstlerinnen und Künstler nachhaltig verbessert. Die vorgeschlagene Erweiterung wäre ein konsequenter nächster Schritt, um den heutigen Erwerbsrealitäten gerecht zu werden“, erklärt Regina van Dinther, Präsidentin des Landesmusikrats NRW.
Gerade die Musikbranche ist von projektbezogenen Beschäftigungsformen geprägt. Konzertausfälle, Verzögerungen bei Produktionen oder längere Phasen der Vorbereitung neuer Projekte können erhebliche Einkommenseinbußen verursachen, ohne dass die Betroffenen ihre künstlerische Tätigkeit aufgeben. Eine zeitlich befristete Einkommensabsicherung würde vielen Selbständigen ermöglichen, ihre professionelle Arbeit fortzusetzen, statt sie aus wirtschaftlicher Not abbrechen zu müssen.
Der Landesmusikrat NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit ihrer Initiative einen konstruktiven und finanzierbaren Lösungsvorschlag in die bundespolitische Debatte einbringt. Die vorgesehene Ausgestaltung als beitragsfinanziertes Versicherungssystem stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten und vermeidet zugleich, dass künstlerische Karrieren allein aufgrund kurzfristiger wirtschaftlicher Krisen beendet werden müssen. Zugleich bietet das Modell die Möglichkeit, seine konkrete Ausgestaltung nach den ersten Erfahrungen wissenschaftlich zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
„Eine vielfältige Kulturlandschaft braucht nicht nur kreative Freiheit, sondern auch soziale Sicherheit. Wer von Künstlerinnen und Künstlern Innovation, Qualität und kulturelle Teilhabe erwartet, muss ihnen auch verlässliche soziale Rahmenbedingungen bieten. Wir hoffen deshalb auf eine breite Zustimmung des Bundesrates“, so Regina van Dinther abschließend.
Düsseldorf, den 21. September 2026
Prof. Dr. Robert v. Zahn, Generalsekretär des Landesmusikrats NRW
(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 22.9.2026)