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Beethoven Jubiläums GmbH schreibt erste Förderrunde aus

Bis 30. September können erste Förderanträge bei der Beethoven Jubiläums Gesellschaft gestellt werden. 2020 feiert Deutschland mit der ganzen Welt den 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven. In einem einzigartigen Schulterschluss haben sich die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn zur Errichtung der Beethoven Jubiläums Gesellschaft zusammengefunden, die dieses bedeutende Jubiläum koordiniert und unter der Dachmarke BTHVN2020 kommuniziert. Auf www.bthvn2020.de können Förderanträge für kulturelle Projekte im Jubiläumsjahr gestellt werden.

Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft erhält Zuschüsse aller vier Gebietskörperschaften, leitet die für das Jubiläumsprogramm von der öffentlichen Hand bereitgestellten Fördermittel weiter und ergänzt die Projekte durch eigene Initiativen. Bei der Gesellschaft können bis zum 30. September 2017 erste Förderanträge gestellt werden. Förderfähige Projekte müssen sich auf Ludwig van Beethoven beziehen und sollen im zeitlichen Rahmen des Jubiläumsjahres zwischen 16. Dezember 2019 und 17. Dezember 2020 stattfinden.

Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft fördert Projekte im Gebiet von Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt auf der Region Bonn/Rhein-Sieg. Im Fokus der ersten Förderrunde stehen Projekte, die schon im Jahr 2017 beginnen sollen bzw. für die Durchführung in 2020 einen entsprechenden Vorlauf benötigen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine) sowie sonstige juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Für das Jubiläumsprogramm sind fünf Leitthemen anhand der Marke BTHVN vorgegeben, an denen sich alle Projekte orientieren sollen (pro Projekt mindestens ein Leitthema):

B Beethoven als Bonner Bürger
T Beethoven als Tonkünstler
H Beethoven als Humanist
V Beethoven als Visionär
N Beethoven als Naturfreund

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Website www.bthvn2020.de. Es sind vier weitere Förderrunden geplant, die separat ausgeschrieben werden und für die Anträge jeweils bis zum 31. März 2018, 30. September 2018, 31. März 2019 und 30. September 2019 gestellt werden können. In der Regel können Projekte mit einem Anteil von 75 % der Gesamtkosten gefördert werden. Kreativprojekte der freien Szene, Projekte kultureller Vermittlung sowie Projekte der Laienmusik können mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Über Förderanträge entscheidet auf Empfehlung eines künstlerischen Beirates der Aufsichtsrat der Jubiläums Gesellschaft. Die Ausschreibung der ersten Förderrunde sowie Fördergrundsätze, Förderfibel und Fragen und Antworten stehen unter www.bthvn2020.de zum Download bereit. Rückfragen zur Antragsstellung können erfolgen an: Dr. Johannes Plate, Programm-Referent, plate@bthvn2020.de, Telefon: +49 228-772024.