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Ausschreibung der Spielstättenprogrammprämie NRW 2026

Spielstätten und Clubs des Jazz und Pop beleben und prägen die Musikszene in Nord­rhein-Westfalen. Sie sind ein wichtiges Umfeld für die Künstler:innen und stellen deren Haupteinnahmequelle durch Liveauftritte dar. Mit kreativen Konzepten bieten Spielstätten und Clubs ein vielfältiges Angebot für alle musikinteressierten Menschen. 

Diese programmatische Kreativität und das Ermöglichen von Kultur zu fördern und zu unterstützen, haben sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat zu Aufgabe gemacht. Kooperationspartner ist der nordrhein-westfälische Verband der Spielstätten und Veranstalter, die Livemusikinitiative NRW (LINA). Die Partner vergeben in der Saison 2026/27 Prämien für heraus­ragende Programme von Spielstätten und Clubs des Jazz und Pop, um deren besondere Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen.

Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm, je nach Beschluss der Jury, unter Berücksichtigung von Kapazität, Programmumfang und -qualität, sowie der Lage. Diese Leistung bewertet die Jury anhand der folgenden Kriterien:

  1. Antragsberechtigt sind Spielstätten und Clubs, die sich für Jazz, Impro­visierte Musik, Pop-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenz­bereichen engagieren. In kreisfreien Städten müssen mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr nachgewiesen werden, in kreisge­bundenen Gemeinden 12 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr.
  2. Die Kapazitätsobergrenze beträgt 1.500 Plätze pro Spielstätte oder Club.
  3. Die Spielstätten und Clubs müssen unter anderem Nachwuchs­künst­ler:innen und regionalen Bands ein Forum bieten. Als Nachwuchskünst­ler:innen gelten Bands oder Künstler:innen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene Alben veröffentlicht haben. Regionale Bands oder Künstler:innen sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig. Ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar. 
  4. Die Spielstätten und Clubs müssen die Personalkosten der bei ihnen einge­setzten Kräfte selbst tragen (Techniker:innen für Ton und Licht, Programm­planung, Geschäftsführung). 
  5. Nicht antragsberechtigt sind öffentlich getragene und öffentlich mit 40 Prozent der Jahreskosten oder höher geförderte Clubs.

Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme für die Saison 2026/27 können bis zum 15. Oktober 2026 beim Landesmusikrat NRW per Mail an spielstaetten@lmr-nrw.de eingereicht werden. 

Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler:innen und regionale Bands besonders gefördert werden. Eingemietete Veranstaltungen (Rentals) können in der Bewerbung mitangegeben, müssen aber gekennzeichnet werden. 

Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Auszahlung der Prämien soll im Dezember 2026 erfolgen, die Überreichung der Urkunden am 8. Dezember durch Kulturministerin Ina Brandes. Das Antragsformular steht hier zum Download bereit.

Informationen:
Landesmusikrat NRW, Prof. Dr. Robert v. Zahn, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, info@lmr-nrw.de