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Ausschreibung Spielstättenprogrammprämie NRW 2023/24

Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop beleben und prägen die Musikszene in Nordrhein-Westfalen.  Mit kreativen Konzepten haben die Spielstätten die Pandemie überdauert. Jetzt starten sie in eine Saison, die ihre Kreativität hoffentlich nur in musikalischer Hinsicht fordert. Diese programmatische Kreativität zu fördern und zu unterstützen, haben sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat zu Aufgabe gemacht.

Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, dabei Nachwuchskünstler:innen und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen.

Die Anträge auf Prämierung können bis zum 15. November 2023 beim Landesmusikrat NRW per Mail an Spielstaetten@lmr-nrw.de eingereicht werden (alle Unterlagen in einer Datei). Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Vergabe der Prämien soll im Januar 2024 erfolgen.

Die Antragsunterlagen finden Sie bitte im Anhang.
 
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