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Ausschreibung Spielstättenprogrammprämie NRW 2020/21

Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock sind in Zeiten einer Pandemie besonders herausgefordert. Die Musikerinnen und Musiker ihrer Genres sind auf Live-Foren mehr denn je angewiesen. Doch mit Abstands- und Hygieneregeln, erheblich reduziertem Publikum und allenfalls unsicheren gastronomischen Nebeneinnahmen fällt ein wirtschaftlicher Betrieb schwer oder wird fast unmöglich. Doch mit kreativen alternativen Präsentationskonzepten haben sich Spielstätten in NRW in die aktuelle Saison begeben. Neue Raumkonzepte, Streamingangebote und andere digitale Alternativen ermöglichen Saisonprogramme mit Qualitätsinhalten und Fördereffekten für Bands und Ensembles.

Deshalb vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW auch in der Saison 2020/2021 Prämien für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock, um deren herausragende Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen.

Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Techniker für Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).

Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.

Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2020/2021 können bis zum 31. Oktober 2020 beim Landesmusikrat NRW, per Mail Spielstätten@lmr-nrw.de, eingereicht werden (Bitte eine Datei). Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert wurden. Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Auszahlung der Prämien soll im Januar 2021 erfolgen.

Das Antragsformular finden Sie hier (bitte Datei vor dem Ausfüllen herunterladen):

https://www.lmr-nrw.de/foerderung/spielstaettenprogrammpraemie