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Ausschreibung Kompositionswerkstatt 2026

Die Kompositionswerkstatt des Westdeutschen Rundfunks und des Landesmusikrats NRW wird im nächsten Jahr fortgesetzt. Die ausgewählten Kompositionen werden vom WDR Sinfonieorchester Köln unter Leitung von Baldur Brönnimann am 12., 13. und 14. Januar 2026 geprobt und am 14. Januar 2026 im Rahmen eines öffentlichen Konzertes im Klaus-von-Bismarcksaal des WDR in Köln uraufgeführt und aufgezeichnet . Das Konzert wird auf WDR 3 gesendet und kann im WDR 3 Konzertplayer nachgehört werden. Bewerbungsfrist ist der 1.9.2025.

Ausschreibung
des Westdeutschen Rundfunks und des Landesmusikrats NRW

Die Kompositionswerkstatt des Westdeutschen Rundfunks und des Landesmusikrats NRW bietet jungen Komponistinnen und Komponisten die Chance, ein eigenes neues Werk für Orchester im intensiven Austausch mit einem Orchester der internationalen Spitzenklasse zu proben und weiterzuentwickeln. Die Werkstatt ist ein Forum des Dialogs zwischen schaffenden und ausführenden Künstlerinnen und Künstlern. Am Ende der Werkstatt steht ein öffentliches Werkstattkonzert im WDR Funkhaus, das auf WDR 3 übertragen und über das Internet und die WDR 3 App weltweit zu erleben ist. 

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. Für eine Bewerbung ist bis spätestens 1.9.2025 in digitaler Form eine Komposition einzureichen, die folgende Anforderungen erfüllt:
    — I. Die Komposition ist anonym in Form einer PDF-Datei einzusenden (die Seiten durchnummeriert; mit Angaben zur Dauer und mit präziser Besetzungs- und Schlagzeugliste). Das Deckblatt muss mit dem Titel der Komposition versehen sein. Der Name des Urhebers/der Urheberin darf im Zusammenhang mit der Partitur (PDF) an keiner Stelle erscheinen.
    — II. Sollten Erläuterungen zur Aufführungspraxis erforderlich sein, sind diese unbedingt beizufügen. 
    — III. Die Komposition darf vorher weder ganz noch in Teilen öffentlich aufgeführt worden sein.
    — IV. Die Rechte an der Komposition dürfen nicht bereits an einen Verlag abgetreten sein.
    — V. Eine Komposition für Orchester in einer Länge von bis zu 10 Minuten Dauer und im Rahmen der folgenden Maximal-Besetzung können eingereicht werden: 2.2.2.2 (auch Piccolo/Englischhorn/ Bassklarinette/Kontrafagott) – 4.2.3.1 – Pk, 2 Schlagzeuger, 1 Klavier, 1 Harfe, Streicher: 10.8.6.4.3. Zuspiel („Tonband“) ist möglich, die Einbindung anderer Medien oder von Live-Elektronik ist im Rahmen dieses Wettbewerbs nicht möglich. Auch Werke für Kammerorchester oder für Gruppen des Orchesters sind möglich, solange sich die Besetzung innerhalb der Maximal-Besetzung bewegt und mindestens 17 Musiker umfasst. Sollten außergewöhnliche Instrumentarien, zum Beispiel beim Schlagzeug, eingeplant werden, wird vorab um Rücksprache gebeten.  
    — Alle Einsendungen, die bis zum 1.9.2025 (23.59 Uhr MEZ) unter der folgenden Adresse eingehen und den oben genannten Bestimmungen entsprechen, fließen in den Auswahlprozess mit ein: kompositionswerkstatt@wdr.de
     — Es dürfen auch mehrere Partituren eingesendet werden, sofern sie alle genannten Bedingungen erfüllen.
    — Einsenden der Partitur bitte entweder als Mail-Anhang oder via Link zu einer Drive (Drive-Link muss bis mindestens 31.12.2025 gültig sein).
  3. Neben der Komposition sind folgende Unterlagen mitzusenden:
    — I. ein Scan des Reisepasses oder Personalausweises. Bitte schwärzen Sie alle
    personenbezogenen Angaben außer Ihrem Namen und dem Geburtsdatum.
    — II. die künstlerische Biogra?e und das Werkverzeichnis
    — III. eine Kurzbeschreibung des Werkes (max. 15 Zeilen) mit Nennung des Werktitels
  4. Die Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Kosten für die Erstellung bzw. Übersendung der Bewerbungsunterlagen werden nicht übernommen.
  5. Entscheidungen der Jury / Präsentation
    — I. Die im Rahmen der Kompositionswerkstatt erarbeiteten Werke werden von einer Fachjury ausgewählt. 
    — II. Die Jury entscheidet nach freiem künstlerischem Ermessen über die Werke. Es werden bis zu sechs Kompositionen ausgewählt, die vom WDR Sinfonieorchester Köln unter Leitung von Baldur Brönnimann am 12., 13. und 14. Januar 2026 geprobt und am 14. Januar 2026 im Rahmen eines öffentlichen Konzertes im Klaus-von-Bismarcksaal des WDR in Köln uraufgeführt und aufgezeichnet werden. Das Konzert wird auf WDR 3 gesendet und kann im WDR 3 Konzertplayer nachgehört werden.
    — III. Die Entscheidungen der unabhängigen Jury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Das Orchesterstimmenmaterial der von der Jury ausgewählten Kompositionen muss dem Orchester nach Auswahl durch die Jury in digitaler Form bis zum 1.11.2025 zur Verfügung gestellt werden.
  7. Einverständnis / Rechteeinräumung
    — I. Nicht ausgewählte Materialien werden nicht verwertet, eine eventuelle archivarische Nutzung bleibt unberührt. Der/die Komponist*in willigt in eine solche Nutzung zu Archivzwecken ein.
    — II. Im Falle einer Auswahl seines/ihres Werkes durch die Jury überträgt der/die Komponist*in dem WDR ohne gesonderte Abgeltung:
        • die Aufführungsrechte für die Uraufführung im Rahmen der Kompositionswerkstatt 2026,
        • die Aufnahme-, Sende-, Streaming- und Vervielfältigungsrechte des Werkes und die unbeschränkten Rechte zur Sendung der Aufzeichnung durch den WDR     und zur Weitergabe innerhalb des ARD Programmaustauschs und der EBU. 
    — III. Der/die Komponist*in verpflichtet sich, die zur Aufführung ausgewählte Komposition bis zum Abschluss des Wettbewerbs bei keiner Gelegenheit außerhalb der Kompositionswerkstatt 2026 aufzuführen oder sonst der Öffentlichkeit zu Gehör zu bringen oder bringen zu lassen.
  8. Anwesenheitspflicht
    Der/die Komponist*in verpflichtet sich, während der gesamten Zeit des Workshops in Köln anwesend zu sein. Die Kosten für Reise und Unterkunft werden nach Absprache übernommen. 

Düsseldorf, 11. Juni 2025