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Ausschreibung: Förderung von Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern

Das Förderprojekt „Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern“ verfolgt das Ziel, in Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances Laienmusiker und professionelle Musiker zu gemeinsamen Aktionen zusammenzuführen. Diese Aktionen sind im Sinne einer Zusammenarbeit von Laien und professionellen Musikern mit gegenseitigem Dazu-Lernen zu verstehen, nicht als Ergänzung eines Laienensembles durch begleitende Berufsmusiker. Konzerte von Laienchören mit begleitenden Berufs-Instrumentalisten werden von diesem Förderprojekt nicht gefördert.

Zuschüsse zu Honoraren für Musiker/innen, Technikkosten, Raumkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sollen den Veranstalter/innen einen Anreiz bieten, solche kooperativen Veranstaltungen in die Konzertprogramme einzubinden und somit zu ihrer verstärkten Präsenz in der Öffentlichkeit beizutragen.

Die Veranstaltungen werden vom Landesmusikrat NRW aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW gefördert.Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Künstlergruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die Veranstaltung muss in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 31. Dezember 2013 stattfinden.

Die Zuschüsse zu Honoraren, den Kosten für Technik, Räumlichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sind mit dem beiliegenden Antragsformular zu beantragen. Die Honorare für professionelle Musiker/innen dürfen nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten ausmachen. Der beantragte Zuwendungsbetrag darf nicht unter 2.000 € liegen.

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Kommission, die aus vier Experten für die musikalischen Genres der Gegenwart und dem Musikreferenten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport besteht. Der Landesmusikrat teilt dem/der Antragsteller/in zunächst die Höhe der Zuwendung schriftlich mit. Der/die Antragsteller/in hat erkennbare Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

Anträge für Projekte, die ab dem 01. Juni 2013 stattfinden, bitte bis zum 20. Mai 2013 an den Landesmusikrat NRW, Frau Sandra Heidbrink,Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf,Tel. 0211-862064-13,Email: s.heidbrink@lmr-nrw.de