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Ausschreibung: Förderung für Flüchtlingsprojekte (ab 15.10.2015)

Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von Flüchtlingen geworden. Eine Willkommenskultur, deren Substanz im Wesentlichen aus bürgerschaftlichem Engagement besteht, soll die Flüchtlinge empfangen. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte des Willkommens aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusikern aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten.

Förderverfahren

Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Es wird auf die entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport – 112 (BdH) -14-01-01 - vom 01.04.2013 verwiesen.

Antragsteller und Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Antragsverfahren und Zuschüsse

Der beantragte Zuwendungsbetrag sollte nicht unter 1.000,00 € liegen. Einnahmen sind in die Finanzierung des Projekts einzubringen. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert.

Dem Antrag ist ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen (z.B. 30 Stunden für eine Honorarkraft à 20 € = 600 €). Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Anträge müssen original unterschrieben sein. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Kommission.

Leistungen des Fördernehmers

Der Fördernehmer verpflichtet sich, im Programm sowie in der Werbung für die geförderte Veranstaltungen auf die Förderung durch folgenden Wortlaut zu verweisen: Gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und vom Landesmusikrat NRW.

Zusätzlich sind die Logos des Landesmusikrats und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW abzudrucken. Die Nicht-Beachtung kann zu Rückforderungen der Zuwendung führen.

Anträge für Projekte, die ab 15. Oktober 2015 stattfinden, bitte bis zum 30. September 2015 an den: Landesmusikrat NRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211-862064-13, info@lmr-nrw.de. Antragsformular und Ausschreibung stehen als pdf-Dateien unten zum Download bereit.