Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Ausschreibung Förderung Flüchtlingsprojekte 15. Oktober 2016 bis 31. Januar 2017

Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von Flüchtlingen geworden. Die Bürgerschaft in NRW engagiert sich für die Zufluchtsuchenden – auch mit Kulturprojekten. Der Landesmusikrat NRW unterstützt auch 2016 Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusikern aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Der beantragte Zuwendungsbetrag sollte nicht unter 750,00 € liegen. Einnahmen sind in die Finanzierung des Projekts einzubringen. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert.

Anträge für Projekte, die zwischen dem 15. Oktober 2016 und dem 31. Januar 2017 stattfinden, bitte bis zum 30. September 2016 an den: Landesmusikrat NRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf.


Ausschreibung und Antragsformular stehen zum Download bereit:

<link file:2771 external-link-new-window>Ausschreibung Förderung für Flüchtlingsprojeke (PDF-Datei, 373 K) ...
<link file:2772>Antragsformular Förderung für Flüchtlingsprojekte (PDF-Datei, 41 K) ...