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Ausschreibung des BKM-Preises Kulturelle Bildung 2015

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) schreibt in diesem Jahr zum siebten Mal den „BKM-Preis Kulturelle Bildung“ für Projekte der künstlerischkulturellen Vermittlung aus. Eine Nominierung für den Preis ist mit einer Anerkennungsprämie in Höhe von € 5.000 verbunden. Die drei Preisträger erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt € 60.000. 

Über fünfzig in der kulturellen Bildung bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen sowie die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit, der BKM jeweils bis zu drei Projekte für den „BKM-Preis Kulturelle Bildung 2015“ vorzuschlagen, darunter auch der Deutsche Musikrat. Um für eine Auszeichnung in Betracht zu kommen, müssen Projekte nachhaltig wirken, bundesweit modellhaft und innovativ sein und eine bislang unterrepräsentierte Zielgruppe berücksichtigen. 

Wer innerhalb seiner Institution Projekte, Netzwerke und Formate realisiert, die diesen Kriterien entsprechen, kann sich an den Deutschen Musikrat wenden und beantragen, dass dieses für den „BKM Preis Kulturelle Bildung“ vorgeschlagen wird. Dazu sollte das Vorschlagsformular der BKM verwendet und dieses bis Mittwoch, 12. November 2014 an generalsekretariat@musikrat.de gesandt werden. Informationen sowie das Vorschlagsformular unter <link http: www.bundesregierung.de webs breg de bundesregierung beauftragtefuerkulturundmedien kultur kulturellebildung bkmpreis _node.html>www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturelleBildung/bkmPreis/_node.html .