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Aufruf des Kulturrats NRW zur Nothilfe für freiberufliche Künstler*innen

Der Kulturstrukturfonds des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro im Rahmen des Konjunkturprogramms ist eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung kultureller Einrichtungen. Er ist das einzige eigenständige Programm in diesem Paket. Hinzu kommen die allgemeinen Hilfen zur Wirtschaftsförderung, die auch der Kultur zugutekommen. Diese Entwicklung begrüßen wir. Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat haben wir diese Strukturförderung immer wieder gefordert. Die Strukturhilfen kommen auf mittlere Sicht auch den Künstler*innen zugute, wie auch der Entlastung der Kommunen.

Das Defizit aller bisherigen Programme ist aber eine ausreichende temporäre Grundsicherung für freiberufliche Künstler*innen. Nachdem der Bund offensichtlich Hilfen für reinen Unternehmerlohn nach wie vor ablehnt, bleiben zwei Ansatzpunkte:
 

1. Arbeitslosengeld II

Wir haben immer angemahnt, dass ALG II kein probates Mittel ist, um der Lebenssituation dieses Personenkreises gerecht zu werden. Unsere Meinung wurde in den letzten Wochen durch hunderte von Erfahrungsberichten der Betroffenen bestätigt. Diese Krisen-Berichte verdeutlichen mit Nachdruck die Not der Kolleg*innen, die doch erklärtermaßen für den Zusammenhalt der Gesellschaft wesentlich sind.

Ein Beispiel: „Ich lebe alleinerziehend mit meiner Tochter zusammen. Sie studiert und erhält Bafög. Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wurde das Bafög auf meine Grundsicherung angerechnet. Auf meine Einlassung, sie braucht das Geld doch für ihre Ausbildung, wurde mir entgegnet, sie könne doch in der Notlage das Studium aufgeben bzw. unterbrechen.“

In dem diesbezüglichen Bundesgesetz hat der Gesetzgeber zugesagt, dass „diese Leistungen in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden sollen, um die Betroffenen zeitnah zu unterstützen.“ Das geschieht nicht. Peinlich genau werden von den Jobcentern Nachweise über bisherige Einnahmen, Kontoauszüge, Bausparverträge, Versicherungspolicen oder Bedarfsgemeinschaften angefordert.

Der Kulturrat NRW fordert, dass die Vermögensprüfung tatsächlich entfällt, denn durch den eingezogenen Schwellenwert bei 60.000 Euro findet sie derzeit faktisch doch statt. Jede*r vorausschauende selbständige Künstler*in schafft eine Altersvorsorge, die ihm in aller Regel in der Vermögensprüfung angelastet wird. Der Kulturrat NRW fordert auch, dass die Veranlagung der Bedarfsgemeinschaften entfällt. Der bei weitem überwiegende Teil der von Jobcentern abgelehnten Künstler*innen ist aufgrund einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft abgelehnt worden. Schließlich sehen wir auch den dringenden Bedarf, Künstler*innen zu helfen, die verrentet sind.

Der Kulturrat NRW fordert, dass bei den Beratungen des Kulturpakets in den nächsten zwei Wochen, durch Änderung von Verfahrensregeln oder, wenn notwendig, durch Anpassung der Gesetze den Belangen dieses Personenkreises Rechnung getragen wird.

Wir haben uns mit diesen Forderungen in Einklang mit dem Deutschen Kulturrat an die zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), Olaf Scholz (Bundesfinanzminister), Monika Grütters (Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien) sowie an andere Landes- und Bundespolitiker*innen gewandt.
 

2. Forderung an die Landespolitik NRW

Der Kulturrat NRW hat der Landespolitik Vorschläge für ein Kulturprogramm Corona gemacht. Dazu gehören Vorschläge für eine Grundsicherung über die bisherigen Maßnahmen hinaus. Die Soforthilfe des Landes, in der Regel 2000,- Euro, ist Ende April ausgelaufen. Wir erwarten, dass jetzt parallel zum Bund ein temporäres Programm von der Landesregierung vorgelegt wird. Die Existenzkrise vieler Betroffener dauert an, und das wird sich über Monate fortsetzen.

Wir wenden uns heute auch an die Öffentlichkeit, uns im dringenden Interesse der Betroffenen bei diesen Vorhaben zu unterstützen.