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Creole - Globale Musik aus NRW

Ausschreibung für den Wettbewerb 2026

Call for Entries! 

creole – der Wettbewerb für globale Musik – lädt Bands und Ensembles ein, die Musikkulturen zusammenbringen und für die kulturelle Vielfalt von heute stehen. Der Landeswettbewerb in NRW sucht Bands und Ensembles aus Nordrhein-Westfalen, die diese Vielfalt mit ihrem besonderen Profil bereichern. 

Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 3.000 Euro. 
Zwei Bands werden zudem für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen.

Jetzt über das Bewerbungsformular bewerben: 

-> Hier geht es zum Bewerbungsformular

Termine 

Bewerbungsfrist: 30.06.2026

Bekanntgabe der Vorjury-Entscheidung: bis Anfang August

Wettbewerb: 25.–26. September 2026, domicil, Dortmund 

Wettbewerbsbedingungen

creole NRW ist ein Musikwettbewerb für die von transkulturellen Einflüssen geprägte Musik­szene. Populäre Musik aus unterschiedlichen Epochen und Regionen, mit Jazz, elektronischen Klängen, Hiphop und avantgardistischer Neuer Musik verschmolzen, wird auch in NRW in spannenden Verbindungen präsentiert. 

Der Wettbewerb richtet sich an alle Gruppen, die sich in ihrer Musik der Grenzüberschreitung, transkulturellen Verknüpfung und interkulturellen Begegnung widmen. Dabei verzichtet er bewusst auf eine Trennung zwischen der Bearbeitung europäischer und außereuropäischer Musikkulturen. Der Wettbewerb sucht die Vielfalt der Musiktraditionen, gleichzeitig sucht er die Virtuosen der neuen Musiksprachen. 

Teilnehmer*innen

Der Wettbewerb richtet sich altersunabhängig ausschließlich an Musikgruppen bzw. Bands, die in einer eindeutig benannten und eingespielten Besetzung auftreten. Die Musiker*innen sollen als semiprofessionelle oder professionelle Musiker*innen wirken und müssen über entspre­chen­de Konzerterfahrungen verfügen. Als Zulassungskriterien für creole NRW gelten: 

  • dass die Musiker*innen der sich bewerbenden Gruppen überwiegend ihren Wohnsitz NRW haben, 
  • dass die Musik der Gruppen im weiten Bereich populärer Musik angesiedelt ist, 
  • dass sich die Gruppen eindeutig erkennbar und benennbar mit einer oder mit verschiedenen regionalen Musikkulturen auseinandersetzen. 

Mehrfachbewerbungen sind regelwidrig, d. h. ein Ensemble darf sich nicht mit verschiedenen Projekten bewerben. 

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung zu creole NRW sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular mit:
    o Bandbio / Beschreibung des musikalischen Konzepts
    o Auflistung der der bisherigen Bühnenauftritte
    o Informationen zu den beteiligten Musiker*innen
    o  Links zu mind. 3 und max. 5 Audioaufnahmen (Spielzeit insg. mind. 15 Min.)
    o Links zu mind. 1 und max. 2 Live-Videomittschnitten
  • Aktuelles Bandfoto als jpg-Dateien per Mail an creole@lmr-nrw.de

Die Hörbeispielen müssen wesentliche Charakteristika der in der Musik des Bewerbers bearbeiteten Musiktradition(en) aufweisen und die Stilistik, das Repertoire und die personelle und instrumentale Zusammensetzung der Gruppe korrekt widerspiegeln. Die Besetzung des Demos muss somit der Besetzung der Live-Performance beim Wettbewerb entsprechen. 

-> Hier geht es zum Bewerbungsformular

Auskunft erteilt Abhilash Arackal, E-Mail: creole@lmr-nrw.de

Ausschlusskriterien 

Von der Teilnahme an creole NRW sind ausgeschlossen: 

  • Solo-Musiker*innen und Chöre, 
  • Ensembles, die sich eindeutig und ausschließlich der klassischen Musik im Sinne der europäischen und außereuropäischen E-Musik zuordnen, 
  • Ensembles, die im Stil westlicher populärer Musik oder zeitgenössischer E-Musik ohne Verbindung zu den Besonderheiten (spezifische Instrumente, Rhythmen, Klangbilder, Stimm- und Instrumentaltechniken) regionaler Musikkulturen arbeiten. 

Bewertungskriterien 

creole NRW liegen folgende Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Leistung der Teilnehmer*innen zugrunde: 

  • musikalische Konzeption (Komposition, Arrangement, Stilsicherheit), 
  • musikalische Kreativität bzw. Originalität, 
  • musikalische Qualität der Umsetzung (Virtuosität der Musiker*innen, Ausgeglichenheit der Besetzung)
  • Auftrittsdramaturgie, Vielschichtigkeit des Repertoires, 
  • Charisma der Musiker*innen, der Gruppe, Performance-Qualität, Erscheinungsbild.

Die Bewerber*innen reichen ihre Unterlagen ein. Eine Vorjury, die mit Fachleuten der regionalen Musikszene besetzt ist, wertet die eingereichten Unterlagen aus und trifft eine Auswahl von Bewerber*innen, die zu den öffentlichen Wettbewerbskonzerten eingeladen werden. Die Vorjury schlägt auch dem Beirat Musikkulturen der beiden Kultursekretariate aus NRW vor, welche beiden Bands in den Förderkatalog der nächsten Saison aufgenommen werden sollen. Entscheidend für die Auswahl ist, dass die ausgewählten Ensembles in den vorgelegten Video- und Tondokumenten einen semiprofessionellen oder professionellen Auftritt und gute Konzert­qualität erwarten lassen. Bei der Auswahl stützt sich die Jury auf die Hörbeispiele und Bewerbungsunterlagen und auf eigene Kenntnis der Szene. 

Die von der Vorjury eingeladenen Bands bekommen im Rahmen von öffentlichen Wettbewerbs­konzerten die Gelegenheit zu einem 20-minütigen Auftritt vor Publikum und vor einer über­regional besetzten Jury. Dieser Auftritt ist die Grundlage für die Wahl der Preisträger*innen durch die Wettbewerbsjury. 
Für den Wettbewerb berufen die Veranstalter eine überregionale Jury ein. Die Mitglieder der Jury sind renommierte, international erfahrene Expert*innen als Journalist*innen, Veranstalter*innen, Multiplikator*innen oder als Musiker*innen. Die Jury ist in ihrer Entscheidung auf Grundlage der Auswahlkriterien allein dem eigenen Urteil verpflichtet. In Wahrnehmung ihrer Aufgabe trägt sie die Verantwortung, dass als Preisträger*innen nur musikalisch auffallend gute, konzertreife Gruppen gekürt werden. Tritt in einer Abstimmung der Jury eine Patt-Situation ein, entscheidet die/der Jury-Vorsitzende. Sollten sich im Kreis der Bewerber*innen entsprechend eines allgemeinen Standards für semiprofessionelle bzw. professionelle Auftritte nicht genügend qualifizierte und preiswürdige Ensembles finden, ist die Jury in Wahrnehmung ihrer fachlichen Verantwortung frei, auch weniger als zwei Ensembles auszuwählen. 

Die Zahl der Einladungen zu den Wettbewerbskonzerten ist auf zehn Bands begrenzt. Im Rahmen vergleichbarer Qualität soll die Diversität der Musiklandschaft bei der Einladung zur Teilnahme an den öffentlichen Wettbewerbskonzerten berücksichtigt werden. Der Rechtsweg zur Anfechtung der Entscheidung ist ausgeschlossen. Die Vorjury und die Jury des Wettbewerbs sind nicht verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen. Über den Prozess der Entscheidungsfindung sind die Mitglieder zum Schweigen verpflichtet. Jedes einzelne Mitglied hat die in interner Abstimmung getroffenen Entscheidungen der Jurys mitzutragen. Die/der Juryvorsitzende vertritt die Entscheidungen der Jurys in der Öffentlichkeit.

Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 Euro. Diese Preisträger*innen werden für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen, aus dem die Mitgliedsstädte die Bands zu subventionierten Bedingungen für Konzerte buchen können (www.nrw-kultur.de/Musikkulturen). 

Veranstalter

creole NRW ist eine Veranstaltung des Landesmusikrats NRW in Kooperation mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund und dem domicil Dortmund, in Verbindung mit den Kultursekretariaten aus NRW (Musikkulturen), gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.

Creole NRW

Abhilash Arackal

E-Mail 0211 862064-33