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Digitalität (2022-24)

Digitalität und digitale Herausforderungen prägen das Musiklieben in NRW auf allen Ebenen, vom Komponieren und Produzieren von Musik bis hin zur Rezeption von Musik, von der kulturellen Artikulation des Einzelnen bis zu den Gliederungsformen des Musizierens in Gemeinschaft, vom ersten bis zum letzten Glied der Verwertungskette in der Musikwirtschaft. Fast alle Aspekte sind mit offenen Fragen verbunden, oft auch mit Herausforderungen der Musikpolitik und Musikförderung.

Das Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen widmet der Digitalisierung und der Digitalen Kultur den Paragraphen 6. Dort heißt es in vier Absätzen:
„(1) Digitalisierung und Digitale Kultur sollen als wichtiges Querschnittsthema in allen Arbeitsbereichen der Kultureinrichtungen, in der Kulturförderung, in der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie in der kulturellen Bildung berücksichtigt werden.
(2) Die Digitalisierung eröffnet den Raum für neue Wahrnehmungs-, Darstellungs-, Auftritts-, Kommunikations-, Diskurs-, Interaktions- und Gestaltungsformen sowie Partizipationsformen. Digitale Kunstformen, Vorhaben künstlerischer oder technischer Forschung und die digitale Produktion von Kunst werden im Rahmen der Kulturförderung des Landes unterstützt.
(3) Digitale Angebote vermitteln einen einfachen und niederschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur, sie verändern die ästhetische Wahrnehmung und das Erleben von Kunst. Sie ermöglichen eine zeit- und ortsunabhängige kulturelle Teilhabe und fördern durch sachkundige Hilfestellungen und die Vernetzung mit weiteren Angeboten und Dienstleistungen die Aneignung und das Verständnis künstlerischer und kultureller Inhalte. Digitale Angebote sollen Bestandteil der Kunstvermittlung wie auch der kulturellen Bildung aller Sparten sein.
(4) Die Digitalisierung dient auch der Bewahrung des kulturellen Erbes und dessen Erforschung durch Schonung der Originale. Überwiegend mit öffentlichen Mitteln erstellte Digitalisate sollen auf Kulturportalen oder in anderer geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Während die Landesregierung in den vergangenen Legislaturperioden in Bezug auf Absatz 4 einiges zu Wege gebracht hat, verstehen sich die Absätze 1 bis 3 eher als Aufrisse mit dringendem Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf besteht nicht nur bei der Landesregierung, sondern auch bei den Verbänden.

Am 6. September 2018 fand in der Hochschule für Musik Düsseldorf die Tagung „Digitale Kultur / Kultur des Digitalen“ des Kulturrats NRW statt. Inhaltlich ist sie im Wesentlichen von Vertretern des Landesmusikrats NRW vorbereitet und anschließend ausgewertet worden. Die Tagung hat zu den Absätzen 1 bis 3 von § 6 KulturGB wesentliche Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen ergeben. Insbesondere fragten die Referent’innen, welche Unterstützung das Kulturleben in Bezug auf Ressourcen, Rahmenbedingungen und Vertriebswege durch Digitalisierung brauche, wie die Landesregierung die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung für Künstler’innen unterstützen könne und wie Kulturpolitik auf Rahmenbedingungen von Digitalität einwirken müsste. Der Kulturrat NRW sandte die Handlungsempfehlungen anschließend an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Sie kamen bislang allenfalls in ersten Schritten zur Umsetzung.

In der kommenden Legislaturperiode sollte der Landesmusikrat das Kulturressort der Landesregierung bei diesen Aufgaben drängend begleiten und gleichzeitig die Herausforderungen der Vereine und Verbände im Landesmusikrat durch Digitalität ausloten und Lösungsansätze zu Problemen entwickeln. Notwendig wird es sein, in allen AGs der Delegierten die Situationen und Herausforderungen durch Digitalität abzufragen. Für etliche Fragen wird Expertenwissen notwendig sein. Es liegt auf der Hand, dass die Problemstellungen im Bereich der Amateurmusik andere sein werden als die der Verbände für Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft.

Am Ende der Zeit des Themenschwerpunkts sollte ein ausdifferenzierter Katalog von Handlungsempfehlungen stehen, der sich an die Verbände und Mitgliedsvereine richtet, zu Teilen aber auch an die Landesregierung.

Beisitzer im Präsidium des Landesmusikrats:
Prof. Dr. Michael Edwards, Alissa Krusch