Auch 2017 fördert der Landesmusikrat NRW aus Mitteln des Kulturministeriums voraussichtlich Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt von der Landesregierung bereit gestellter Fördermittel. Ziel ist es, Kooperationen zu initiieren, bei denen Laien und Berufsmusiker unmittelbar zusammenarbeiten und bei denen sich für beide Seiten Zulerneffekte ergeben. In Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances kann eine solche Zusammenarbeit auf einer Augenhöhe stattfinden. Gemeint ist aber nicht, ein Laienensemble um begleitende Berufsmusiker zu ergänzen, etwa Konzerte von Laienchören mit begleitenden Berufs-Instrumentalisten zu fördern.
Zuschüsse zu Honoraren für Musiker, Technikkosten, Raumkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sollen Veranstaltern einen Anreiz bieten, solche kooperativen Veranstaltungen in die Konzertprogramme einzubinden. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Künstlergruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die Veranstaltung muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Anträge für Projekte, die ab dem 1. März 2017 stattfinden, bitte bis zum 1. Februar 2017 an den:
Landesmusikrat NRW
Frau Sandra Hoch
Klever Str. 23
40477 Düsseldorf
Tel. 0211-862064-13
E-Mail: s.hoch(at)lmr-nrw.de
Die Ausschreibung und das Antragsformular können unten stehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.
<link file:3063>Ausschreibung_Kooperationen_2017.pdf (392 KB)
<link file:2691>Antragsformular_Kooperationen_2017.pdf (144 KB)