Grundsätzlich gelten für jegliches Kulturgeschehen die Regelungen der örtlichen Behörden, die mit den Corona-Schutzmaßnahmen beauftragt sind. Akteure von Kulturgeschehen sollten sich also bei den Gesundheitsämtern der Kommune bzw. des Kreises nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.
Die Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums in der ab 11.1. gültigen Fassung:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf
Weiitere Informationen auf der Corona-Seite des Landesportals:
https://www.land.nrw/corona
Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Corona-Dashboard der Landesregierung mit Zahlen, Daten, Fakten für und aus Nordrhein-Westfalen:
https://www.giscloud.nrw.de/corona-dashboard.html