Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Abgeschlossen: Fluthilfe für Musikvereine, Musikinitiativen und Chöre

Das Programm "Fluthilfe" ist abgeschlossen. Hier die Details der Aktion:

Der Landesmusikrat NRW hat Musikvereine, -initiativen und Chöre in NRW, die durch Starkregen und Flut im Zeitraum 13.-15. Juli 2021 Notenbestände, Musikinstrumente oder musizier-notwendige Ausrüstung verloren haben, bei der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung des Verlorenen oder Beschädigten unterstützt. Zur musizier-relevanten Ausrüstung zählten auch Uniformen von Spielmannszügen und ähnlichen Formationen.

Anträge waren möglichst bald ausschließlich per Post an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW zu richten. Anträge wurden so lange geprüft, bewilligt und ausgezahlt, bis die Mittel, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW im Zuge der Breitenkulturförderung zur Verfügung stellte, erschöpft sind. Zur Beratung über die Fördermöglichkeiten insgesamt sollte vorrangig die am 13.09.21 begonnene zentrale Hilfe des Landes angesprochen werden (https://www.mhkbg.nrw/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021-nordrhein-westfalen)

Es galten folgende Bedingungen:

  • Gefördert wird die Wiederbeschaffung bzw. Instandsetzung von Notenbeständen, Musikinstrumenten oder musizier-notwendiger Ausrüstung. Zur musizier-relevanten Ausrüstung zählen auch Uniformen von Spielmannszügen und ähnlichen Formationen. Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Kosten können nicht gefördert werden.
  • Antragsberechtigt sind Musikvereine, -initiativen und Chöre, die als Verein eingetragen oder als Gesellschaften bürgerlichen Rechts ansprechbar sind. Mitgliedschaft in einem Amateurmusikverband ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Der/die Antragsteller/in muss die Anschaffungen und Reparaturen mit Rechnungen belegen. Der/die Antragsteller/in muss die Verluste und Beschädigungen im mindestens gleich hohen Wert durch Unterschrift in einem gesonderten Schreiben versichern. 
  • Der/die Antragsteller/in muss mindestens 10% der Mittel als Eigenanteil aufbringen.
  • Es gilt eine Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro für Anschaffungen von Notenmaterial und Anschaffungen sowie Reparaturen von musizier-notwendiger Ausrüstung, zudem eine Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro für Anschaffungen und Reparaturen von Musikinstrumenten, insgesamt eine Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Antragsteller.
  • Die Förderung des Landesmusikrats ist nachrangig gegenüber Versicherungen, Spendenmitteln und staatlichen Fluthilfen in Anspruch zu nehmen.
  • Mit der Wiederbeschaffung / Instandsetzung darf vor Bescheid des Landesmusikrats noch nicht begonnen werden.

Rückfragen zu Abrechnungen mit dem Landesmusikrat gingen an Verena Schuster (v.schuster@lmr-nrw.de, 0211-862064-10) oder an Laura Wilke (l.wilke@lmr-nrw.de, 0211-862064-17).