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Landtag NRW erklärt sich mit dem Kulturförderplan der Landesregierung einverstanden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember sein Einvernehmen mit dem vom Kulturministerium aufgestellten Kulturförderplan NRW erklärt. Kulturministerin Christina Kampmann sieht den Plan als “Meilenstein in der Kulturpolitik“ des Landes an. Der Kulturförderplan ist das wesentliche Instrument zur Umsetzung des Kulturfördergesetzes. Mit ihm will die Landesregierung mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturpolitik schaffen. "Wir haben einen offenen Prozess in Gang gesetzt, der Kulturschaffende, Organisationen und kommunale Spitzenverbände miteinbezogen hat", erklärte Ministerin Kampmann.

Der Landesmusikrat NRW hatte wie auch der Kulturrat NRW in einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am 4. Oktober im Landtag den Kulturförderplan grundsätzlich begrüßt. Reinhard Knoll hatte allerdings darauf hingewiesen, dass die Landesregierung von 100 Euro gerade einmal 30 Cent für Kultur ausgebe. Das sei entschieden zu wenig. Der Kulturförderplan müsse über seinen Planungszeitraum hinweg auch ausreichend finanziell hinterlegt werden. Der Landesmusikrat kritisierte insbesondere die geringe Förderung der professionellen freien Musikszene. Auf der anderen Seite begrüßten die Verbände die partizipativen Ansätze bei der Entwicklung des Kulturentwicklungsplans und den Willen der Landesregierung zur Selbstbindung.

Der erste <link https: www.mfkjks.nrw sites default files asset document kulturfoerderplan_landtag_15122016.pdf _blank>Kulturförderplan stellt die Ziele der Kulturförderung des Landes für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der Individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung, ein weiterer auf dem Bereich der Kulturellen Bildung, für die das Ministerium Programme wie Jekits und Kulturrucksack veranwortet. Sie werden interkulturell geöffnet und weiter ausgebaut, so die Ministerin.

Bei der Digitalisierung habe die Landesregierung den Schwerpunkt zunächst auf den Erhalt des kulturellen Erbes sowie auf die Bibliotheken gesetzt. Aber auch die Möglichkeiten der digitalen Kunst habe man in Bezug auf Vermittlung und Teilhabe an der Kunst im Blick. Für das Jahr 2017 stehen im Kulturhaushalt des Landes erstmals über 200 Millionen Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 7,5 Prozent.

Informationen unter <link https: www.mfkjks.nrw.de>www.mfkjks.nrw.de und <link http: www.kulturrat-nrw.de>www.kulturrat-nrw.de (Meldung vom 10.11.2016)

Foto: Kandinsky Komposition nach Titelbild der Veröffentlichung des Kulturfördergesetzes