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Landesprogramm Kultur und Schule 2008/2009 ausgeschrieben

Die Landesregierung setzt auch im Schuljahr 2008/2009 das 2006 gestartete Landesprogramm "Kultur und Schule" fort. Mit 4,3 Millionen Euro ist der Etatansatz um 275.000 Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht. Anträge können bis zum 30. April 2008 bei der zuständigen Kommune gestellt werden.

 

Die Projekte sollen über ein Schuljahr regelmäßig (ca. 40 Einheiten à 90 Minuten wöchentlich) stattfinden. Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturpädagogen und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung sind aufgefordert, sich zu beteiligen. Da die Antragstellung über die Schulen läuft, ist die Kontaktaufnahme mit geeigneten Schulen im persönlichen Umfeld zu empfehlen. Die Auswahl der Projekte, die gefördert werden sollen, obliegt einer unabhängigen Jury auf kommunaler oder Kreisebene.

 

Wie in den Jahren zuvor sollen sich bei dem Programm auch alle kreativen und pädagogischen Kräfte aus dem Musikbereich angesprochen fühlen!

 

Die Ausschreibung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert:

 

  • gemeinsame Antragstellung mit der Schule (an die zuständige Kommune als Schulträger)
  • Förderung von Projekten in allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, vorrangig im Primarbereich und hier insbesondere in der Offenen Ganztagsschule
  • Förderung von Projekten über ein ganzes Jahr (ca. 40 Einheiten à 90 Minuten wöchentlich); Ausnahmen sind unter der Voraussetzung eines vergleichbaren zeitlichen Gesamtumfangs möglich
  • Möglichkeit von fächerübergreifenden Projekten mit zwei Künstlern oder Kunstpädagogen pro Gruppe
  • Möglichkeit von Kooperationsprojekten mehrerer Schulen, auch kommunenübergreifend (bei der Bezirksregierung zu beantragende Sonderprojekte)
  • 25 Euro je 45 Minuten als Entgelt für die beteiligten Künstler und Kunstpädagogen
  • Übernahme von Reise- und projektbezogenen Sachausgaben der beteiligten Künstler und Kunstpädagogen in Höhe von höchstens 750 Euro je Projekt
  • Teilnahme an obligatorischen Fortbildungsmaßnahmen (wenn nicht bereits im Vorjahr absolviert)
  •  

    Ausführliche und aktuelle Informationen zum Landesprogramm stehen im Netz unter <link http: www.kultur.nrw.de _blank>www.kultur.nrw.de und <link http: www.kulturundschule.de _blank>www.kulturundschule.de

     

    Wer eine gute Projektidee hat und sich beteiligen möchte, sollte direkt nach den Osterferien (17.-28.03.) mit einer geeigneten Schule Kontakt aufnehmen. Bei einer Antragstellung sind insbesondere die im Erlass zur Förderrichtlinie genannten "Auswahlkriterien zur Projektauswahl" (3.2) zu bedenken.