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Der Kulturrat NRW begrüßt das Kulturfördergesetz für Nordrhein-Westfalen

Der Kulturrat NRW, ein Zusammenschluss von 80 nordrhein-westfälischen Verbänden aus Kunst und Kultur, begrüßt die Verabschiedung des Kulturfördergesetzes. Die Landesregierung setzt damit ein Signal der politischen Wertschätzung des dichten Kulturlebens in diesem Lande. Sie stellt sich in die Verantwortung für eine transparente, konsequente und nachhaltige Kulturförderung.

Es ist allerdings bedauerlich, dass eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen des Kulturrats NRW nicht aufgenommen wurde. Die ursprünglich geplante Vergrößerung des Handlungsspielraums für Kommunen, die sich trotz Verschuldung für ihr Kulturleben engagieren wollen, wurde nicht erreicht. Dies ist gerade unter dem Aspekt der kulturellen Teilhabe bedauerlich. Der Kulturrat NRW erwartet, dass hier noch nachgebessert werden wird. Der Kulturrat begrüßt immerhin die Einführung des neuen Instruments von Fördervereinbarungen, die Land und Kommune bezüglich einer kommunalen Kultureinrichtung abschließen können und die dann auch im Falle einer zu starken Verschuldung der Gemeinde eine rechtssichere Absicherung gegenüber der Kommunalaufsicht bedeutet. Der Kulturrat NRW bedauert auch, dass Erleichterungen bei der Bewirtschaftung der Fördermittel nicht durchgesetzt werden konnten.

Die Regelung der Förderung von Kunst am Bau durch das Kulturfördergesetz ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Der Kulturrat NRW erwartet, dass die Landesregierung die künftigen Kulturhaushalte erhöht und so ausstattet, dass das Kulturfördergesetz seinem Anspruch gerecht werden kann. Er erwartet ferner, dass die mit dem Gesetz erarbeitete Förderrichtlinie erlassen und die Erarbeitung des Kulturförderplans unter Beteiligung der in der Kultur Tätigen in Angriff genommen wird.

Das Gesetz muss jetzt kontinuierlich mit Leben erfüllt werden. Der Kulturrat NRW wird dazu seinen Beitrag leisten.

Köln, 18. Dezember 2014, Gerhart Baum, Vorsitzender des Kulturrats NRW