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CDU und FDP stellen Entschließungsantrag zur Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts an den nordrhein-westfälischen Landtag

Im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW haben CDU und NRW einen Entschließungsantrag gestellt, das Zuwendungsrecht zu entbürokratisieren. Im Antrag heißt es: „Unsere Gesellschaft ist geprägt von vielfältigem bürgerschaftlichem Engagement in den Bereichen Sport, Soziales, Umwelt und Kultur. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure leisten wesentliche Arbeit, sind aber in ihrem non-profit Engagement auf die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand angewiesen."

"Diese Unterstützung wird durch die Bestimmungen des Zuwendungsrechts organisiert und geregelt. Viele Akteure dieses 'Dritten Sektors' beklagen aber seit langem, dass die entsprechenden Regelwerke überbürokratisiert sind. Unübersichtlichkeit und Komplexität der Vorschriften und Anforderungen machen es zunehmend schwer, rechtssicher und mit angemessenem Ressourcenaufwand Projekte durchzuführen. Bisherige Versuche der Vereinfachung haben nur zu einer punktuellen Entbürokratisierung geführt, in einigen Bereichen wurde das Zuwendungsrecht sogar noch komplizierter ausgestaltet.“

Die Beschlussvorlage regt an, "unter Einbeziehung von öffentlichen Fördergebern und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen zu prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis im Bereich der Kulturförderung durch das für Zuwendungsrecht zuständige Ressort zu erarbeiten“.

Der Entschließungsantrag steht unter www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4302.pdf.