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Bewerbungsfrist 10. Dezember für Anträge auf Spielstättenprogrammprämie

Kulturministerium, Landesmusikrat und Initiative Musik vergeben Spielstättenprogrammprämie NRW

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf. 22.11.2010: Für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock vergeben Kulturministerin Ute Schäfer, der Landesmusikrat NRW und die Initiative Musik GmbH Berlin auch 2010/2011 Prämien. Das Ministerium, Landesmusikrat und Initiative Musik würdigen damit die herausragende Rolle, die Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW spielen.

„Ziel der Spielstättenprogrammprämie ist es, Foren für Nachwuchskünstler und regionale Bands zu schaffen und ihre Programme bekannt zu machen. Spielstätten, die sich in Nordrhein-Westfalen für solche Künstler engagieren, können für ihr Programm mit einer Prämie ausgezeichnet werden“, sagte Kulturministerin Ute Schäfer.

Die Prämie beträgt 10.000 oder 5.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit. Sie kann an bis zu 16 Spielstätten vergeben werden.
Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Technik von Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).

Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs, von denen keine Goldstatus erreicht haben darf, veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.

Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2010/2011 können noch bis zum 10. Dezember 2010 beim Landesmusikrat NRW eingereicht werden. Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert wurden.

Der Antragsteller muss zudem darlegen, ob die Spielstätte von anderer Seite Mietzuschüsse oder -nachlässe, Zuschüsse für die Kosten der Geschäftsführung, eine Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring für einzelne Veranstaltungen oder Reihen oder zinsverbilligte Darlehen erhält.

Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Auszahlung der Prämien soll im Januar 2011 erfolgen.

Das Antragsformular steht zum Download unter: www.lmr-nrw.de/servicedownloads/populaere-musik/