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Ausschreibung: Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musiker*innen 2020

Das Förderprojekt Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musiker*innen verfolgt das Ziel, in Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances Laienmusiker*innen und professionelle Musiker*innen zu gemeinsamen Aktionen zusammenzuführen. Diese Aktionen sind im Sinne einer Zusammenarbeit von Laien und professionellen Musikern*innen mit gegenseitigem Dazu-Lernen zu verstehen, nicht als Ergänzung eines Laienensembles durch begleitende Berufsmusiker*innen. Konzerte von Laienchören mit begleitenden professionellen Instrumentalisten*innen werden nicht gefördert, ebenso dauerhafte Probenarbeit. Bei den beantragten Förderprojekten müssen mehr als 50% der Teilnehmer*innen Laien sein.

Träger

Die Veranstaltungen werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert. Die Durchführung und Abwicklung der Fördermaßnahme wurde dem Landesmusikrat NRW übertragen.

Antragsteller und Antragsvoraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Musikinitiativen und juristische Personen, die Veranstaltungen ausrichten möchten, welche Laienmusiker*innen und professionelle Musiker*innen gleichberechtigt zusammenführen. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und die geförderten Musiker*innen müssen in Nordrhein-Westfalen leben.

Antragsverfahren und Zuschüsse

Die Zuschüsse sind mit dem unten bereitstehenden Antragsformular zu beantragen. Der beantragte Zuschussbetrag darf nicht unter 750,00 € liegen. Die Landesförderung wird als Projektförderung gewährt, die Förderhöhe durch den Landesmusikrat festgelegt. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt ein Vertragsschluss, vor der Förderbewilligung darf dieser nicht erfolgen. Der Landesmusikrat darf Förderungen erst bewilligen, wenn das Land ihm selbst die Mittel bewilligt hat. Das ist zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr der Fall. Antragsteller*innen müssen mindestens 10% der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln aufbringen. Einnahmen wie Eintrittserlöse, Teilnehmergebühren, etc. zählen nicht als Eigenmittel und sind in die Finanzierung des Projekts einzubringen.

Dem Antrag ist ein aussagekräftiger, detaillierter Kosten-und Finanzierungsplan und eine aussagefähige Projektbeschreibung beizufügen. Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen. Der Kosten-und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführte Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben. Anträge müssen original unterschrieben eingereicht werden. Die Mittel können für Honorare und Aufwandsentschädigungen für Musiker*innen sowie Personalkosten und Sachkosten eingesetzt werden, wobei die Kosten für Leitung und Planung maximal 10% der Gesamtkosten ausmachen sollen. Im Vordergrund des Kostenplans sollen (auch für die Jury deutlich erkennbar) Musik und Begegnung von Profimusiker*innen und Laienmusiker*innen auf gleichberechtigter Ebene stehen. Honorare sind von Reise- und Übernachtungskosten zu trennen. Honorare für Orchester, Ensembles und Chöre sind mit einer Berechnungsgrundlage (Personenanzahl, Stundenzahl, Stundensatz) auszuweisen. Honorare professioneller Musiker*innen dürfen nicht mehr als 30 % der Gesamtausgaben ausmachen. Die Honorarhöhe orientiert sich an der Vergütungsordnung der Landemusikakademie NRW e.V. (Stand 2016, Anlage zur Ausschreibung). Honorare für Laienmusiker*innen sind nicht förderfähig. Für Reisekosten gilt das Landesreisekostengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nicht förderfähig sind:

- Pauschal angesetzte Kosten und Tagegelder

- Anschaffungen (Anschaffungen von Notenmaterial sind dann förderfähig, wenn sie die wirtschaftlichere Lösung gegenüber der Notenleihe darstellen.)

- Tonträgerproduktionen

- Kosten für professionelle Dokumentationen

- Repräsentationskosten ( Blumen, Geschenke, etc.)

 Auswahl

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Jury. Die Auswahl erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Der Landesmusikrat teilt dem/der Antragsteller*in zunächst die Höhe der von der Jury beschlossenen Zuwendung schriftlich mit. Liegt sie unter der beantragten Fördersumme, wird der /die Antragsteller*in um die Vorlage eines angepassten Kosten- und Finanzierungsplans gebeten, bevor der Bewilligungsbescheid erfolgt. Der/die Antragstelle*in teilt erkennbare Abweichungen vom genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan vor Beginn der Veranstaltung mit. Der Verwendungsnachweis muss eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Kosten und Einnahmen sowie grundsätzlich alle Originalbelege, Zahlungsnachweise und den Sachbericht enthalten. Alle Belege müssen nach Prüfung des Verwendungsnachweises fünf Jahre für eine mögliche weitergehende Prüfung aufbewahrt werden.

Leistungen des Veranstalters

Die Fördernehmer*innen verpflichten sich, im Programm sowie in der Werbung für die geförderten Veranstaltungen auf die Förderung durch folgenden Wortlaut zu verweisen: Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Landesmusikrat NRW.

Zusätzlich sind die Logos des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesmusikrats abzudrucken. Die Nichtbeachtung kann zu Rückforderungen der Zuwendung führen. Nach Durchführung der Veranstaltungen sind dem Landesmusikrat NRW ein Exemplar des Programms, jeweils ein Exemplar der in diesem Zusammenhang erstellten Werbemittel, Plakate, Presseankündigungen und -berichte sowie, wenn möglich, ein Mitschnitt der Veranstaltung zuzusenden.

Anträge ( bitte nur noch den beigefügten Antrag auf Projektfinanzierung verwenden! ) für Projekte, die ab dem 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020 stattfinden dürfen, bitte mit der Projektbeschreibung und dem Kosten- und Finanzierungsplan so früh wie möglich, spätestens aber bis zum 30. November 2019 nur auf dem Postweg senden an den:

Landesmusikrat NRW, Brigitte Ulrich, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211/862064-16, E-Mail: b.ulrich@lmr-nrw.de