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Ausschreibung: Förderung von Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musiker*innen 2018

Das Förderprojekt Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musiker*innen verfolgt das Ziel, in Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances Laienmusiker und professionelle Musiker zu gemeinsamen Aktionen zusammenzuführen. Diese Aktionen sind im Sinne einer Zusammenarbeit  von Laien und professionellen Musikern mit gegenseitigem Dazu-Lernen zu verstehen, nicht als Ergänzung eines Laienensembles durch begleitende Berufsmusiker. Konzerte von Laienchören mit begleitenden professionellen Instrumentalisten werden nicht gefördert.

Träger

Die Veranstaltungen werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert. Die Durchführung und Abwicklung der Fördermaßnahme wurde dem Landesmusikrat NRW übertragen.

Antragsteller und Antragsvoraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Musikinitiativen und juristische Personen, die Veranstaltungen ausrichten möchten, welche Laienmusiker und professionelle Musiker gleichberechtigt zusammenführen. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und die geförderten Musiker müssen überwiegend in Nordrhein-Westfalen leben.

Antragsverfahren und Zuschüsse

Die Zuschüsse sind mit dem unten bereitstehenden Antragsformular zu beantragen. Der beantragte Zuschussbetrag darf nicht unter 2.000,00 € liegen.  Die Landesförderung wird als Projektförderung gewährt, die Förderhöhe durch den Landesmusikrat festgelegt. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt ein Vertragsschluss, vor der Förderbewilligung darf dieser nicht erfolgen. Der Antragsteller muss mindestens 10% der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln aufbringen. Einnahmen wie Eintrittserlöse, Teilnehmergebühren, etc.  zählen nicht als Eigenmittel und sind in die Finanzierung des Projekts einzubringen.

Dem Antrag ist ein aussagekräftiger, detaillierter Kosten-und Finanzierungsplan und eine aussagefähige Projektbeschreibung  beizufügen. Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen. Der Kosten-und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführte Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben. Anträge müssen original unterschrieben sein. Die Mittel können für Honorare und Aufwandsentschädigungen für Musiker sowie Personalkosten und Sachkosten eingesetzt werden, wobei die Kosten für Leitung und Planung  maximal 10% der Gesamtkosten ausmachen sollen. Im Vordergrund des Kostenplans sollen (auch für die Jury deutlich erkennbar) Musik und Begegnung von Profimusikern und Laienmusikern auf gleichberechtigter  Ebene stehen. Honorare sind von Reise- und Übernachtungskosten zu trennen. Honorare für Orchester, Ensembles und Chöre sind mit einer Berechnungsgrundlage (Personenanzahl, Stundenzahl, Stundensatz) auszuweisen. Honorare professioneller Musiker dürfen nicht mehr als 30 % der Gesamtausgaben ausmachen. Für Reisekosten gilt das Landesreisekostengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Pauschal angesetzte Kosten und Tagegelder sind nicht zuwendungsfähig. Anschaffungen sind nicht förderfähig, es sein denn, sie stellen die wirtschaftlichere Lösung gegenüber der Ausleihe dar.

Auswahl

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Jury. Die Auswahl erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Der Landesmusikrat teilt dem Antragsteller zunächst die Höhe der von der Jury beschlossenen Zuwendung schriftlich mit. Liegt sie unter der beantragten Fördersumme, wird der Antragsteller um die Vorlage eines angepassten Kosten- und Finanzierungsplans gebeten, bevor der Bewilligungsbescheid erfolgt. Der Antragsteller teilt erkennbare Abweichungen vom genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan vor Beginn der Veranstaltung mit. Der Verwendungsnachweis muss eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Kosten und Einnahmen sowie grundsätzlich alle Originalbelege, Zahlungsnachweise und den Sachbericht enthalten. Alle Belege müssen nach Prüfung des Verwendungsnachweises fünf Jahre für eine mögliche weitergehende Prüfung aufbewahrt werden.

Leistungen des Veranstalters

Die Fördernehmer verpflichten sich, im Programm sowie in der Werbung für die geförderten Veranstaltungen auf die Förderung durch folgenden Wortlaut zu verweisen:  Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Landesmusikrat NRW.

Zusätzlich sind die Logos des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landesmusikrats abzudrucken. Die Nichtbeachtung kann zu Rückforderungen der Zuwendung führen. Nach Durchführung der Veranstaltungen sind dem Landesmusikrat NRW ein Exemplar des Programms, jeweils ein Exemplar der in diesem Zusammenhang erstellten Webemittel, Plakate, Presseankündigungen und  -berichte sowie, wenn möglich, ein Mitschnitt der Veranstaltung zuzusenden.

Anträge für Projekte, die ab dem 01. April 2018 stattfinden, bitte mit der Projektbeschreibung und dem Kosten- und Finanzierungsplan so früh wie möglich, spätestens aber bis zum 01. März 2018 auf dem Postweg senden an den:

Landesmusikrat NRW

Brigitte Ulrich

Klever Str. 23

40477 Düsseldorf

Tel. 0211/862064-16

Email: b.ulrich@lmr-nrw.de