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Kooperation GEMA-Landesmusikrat NRW

Im Modellprojekt zur Nachwuchsförderung von GEMA, Landesmusikrat NRW und Clubkkombinat Hamburg können Anträge auf einen günstigeren GEMA-Tarif nun ständig eingereicht werden. Sie werden monatlich behandelt. Der Sondertarif richtet sich an Spielstätten und Veranstalter, die neben der Durchführung von Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter auch bewusst aktiv Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten.

Diese Veranstalter sollen die Möglichkeit haben, die Anwendung des GEMA-Spielstättentarifs WR-NWSP, der sich ausschließlich an ehrenamtliche Strukturen richtet, für ihre Nachwuchsarbeit für einen bestimmten Zeitraum beantragen zu können. Das Pilotprojekt wird von GEMA, Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen und Clubkombinat Hamburg durchgeführt.

Auswahl- und Vergabeverfahren

Über die Anträge auf Vergabe der Nachwuchsförderung entscheidet eine unabhängige Jury, die vom Landesmusikrat NRW bzw. vom Clubkombinat Hamburg unter Beteiligung der GEMA berufen wird. Die Jury bewertet die Darlegung der Programmarbeit in den eingereichten Anträgen und unterbreitet der GEMA eine entsprechende Empfehlung, welche Spielstätten eine Nachwuchsförderung erhalten. Mit jedem der ausgewählten Veranstalter schließt die GEMA eine Vereinbarung für die im Veranstaltungskonzept enthaltenen Veranstaltungen im Bereich der Nachwuchsförderung nach dem Spielstättentarif WR-NWSP ab.

Kriterien der Förderung

Die Spielstätten haben innerhalb ihres Programms ein klar erkennbares Segment für Konzerte von Nachwuchsautoren.

Weder die beteiligten Urheber noch die ausübenden Künstler, Gruppen, Ensembles und Bands haben einen Plattenvertrag noch eine CD am Markt, die von Grossisten des Tonträgermarktes gelistet ist.

Das Programm des Konzerts lässt in seiner künstlerischen Ausrichtung keinen wirtschaftlichen Erfolg der Veranstalter erwarten.

Antragsverfahren

Die Spielstätten/Veranstalter reichen bei der Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW bzw. des Clubkombinats Hamburg e.V. ihr Veranstaltungskonzept sowie einen aussagekräftigen Finanzierungsplan für den Antragszeitraum (2011) ein. Anhand dieser Unterlagen weisen sie nach, dass sie mit einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen eine aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit mit Nachwuchsautoren im Bereich Rock, Pop und Jazz leisten.

Die formlosen Anträge müssen konkrete Aussagen zu Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit, einen zeitlichen Ablaufplan der künftigen Nachwuchsarbeit, einen Finanzierungsplan und ggf. Nachweise über die bisherigen Arbeiten/das Profil der Nachwuchsautoren enthalten. Der Landesmusikrat NRW prüft lediglich die inhaltlichen Aspekte der projektierten Nachwuchsarbeit und spricht gegebenenfalls eine Empfehlung an die GEMA aus. Die eingereichten Anträge einschließlich der Projektbeschreibung können leider nicht an die Antragsteller zurückgesandt werden.

Antragsfristen

Die Spielstätten reichen bis zum 3. Tag des laufenden Monats ihr Programm für den darauf folgenden Monat mit den jeweils geplanten Konzerten/Auftritten von Nachwuchsautoren beim Landesmusikrat NRW bzw. dem Clubkombinat Hamburg e.V. ein.

Anträge                                                   .

Der Antrag von Stätten in NRW ist formlos zu richten an:Geschäftsstelle Landesmusikrat NRW e.V., GEMA Modellprojekt Nachwuchsförderung, Klever Straße 23, 40477 Düsseldorf, Tel. 02 11 / 86 20 64-0

FAQ - Frequently Asked Questions zum Modellprojekt Nachwuchsförderung

1. Was muss der Finanzplan beinhalten?

Der Finanzplan gibt Auskunft über die Einnahmemöglichkeiten geplanter Veranstaltungen, die sich zusammensetzen aus dem vorgesehenen Eintrittsgeld, Sponsorengeldern, Zuschüssen etc., der erwarteten Besucherzahl und den erwarteten Gesamtkosten für den musikalischen Teil (z.B. Bandkosten, Bühnentechnik etc.).

2. Gibt es eine Mindestanzahl von Veranstaltungen, die ich für eine erfolgreiche Antragsstellung angeben muss?

Nein, die Förderung wird auch für eine einzelne Veranstaltung im Bereich Nachwuchsförderung bewilligt, sofern die Förderkriterien erfüllt sind.

3. Welchen finanziellen Vorteil habe ich bei der Lizenzierung einer Nachwuchsförderungs-Veranstaltung gegenüber dem regulären Tarif?

Der Nachwuchsförderungs-Tarif WR-NWSP berücksichtigt die besondere ökonomische Situation von Nachwuchsmusikern und sieht eine prozentuale Beteiligung der Urheber an den Umsätzen aus Kartenverkäufen mit einem Nachlass von 20 % gegenüber den allgemeinen Vergütungssätzen U-K für Konzerte vor. Nach Abzug des Gesamtvertragsnachlasses ergibt sich damit eine Vergütung von 2,24 % aus dem Kartenumsatz. Darüber hinaus sind Mengennachlässe bis maximal 14,5 % möglich. Gleichzeitig beträgt die Mindestvergütung der Vergütungssätze WR-NWSP lediglich 15,- Euro, dies bedeutet eine Ersparnis von über 30 % gegenüber den Vergütungssätzen U-K für Konzerte.

4. Muss ich bei Abschluss des Pauschalvertrags in Vorauslage für alle beantragten Veranstaltungen zur Nachwuchsförderung gehen?

Nein, die Lizenzabrechnung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung.