Konzertförderung: Werke von Komponistinnen aus NRW
Durch die Aussicht auf eine Förderung soll die Aufnahme von Werken von Komponistinnen aus NRW in geplante, aber noch nicht endgültig festgelegte Konzertprogramme angeregt werden. Seit 1999 konnten zahlreiche Konzerte mit Werken von Komponistinnen gefördert werden, die in Nordrhein-Westfalen geboren sind und/oder hier leben und arbeiten.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel im ersten Quartal des Jahres, der Förderschwerpunkt liegt auf Konzerten in der zweiten Jahreshälfte. Gefördert werden vorwiegend Konzerte für Kammermusik- und Ensemblebesetzung sowie Konzerte im Bereich elektronische Musik / Akustische Kunst, vereinzelt auch im Jazzbereich.
Seit dem Jahr 2006 ist in diesem Rahmen auch die Förderung von Kompositionsaufträgen an Komponistinnen aus NRW möglich.
Downloads zur Konzertförderung
