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Konzertförderung: Werke von Komponistinnen aus NRW

Durch die Aussicht auf eine Förderung sollte die Aufnahme von Werken von Komponistinnen aus NRW in geplante, aber noch nicht endgültig festgelegte Konzertprogramme angeregt werden. Von 1999 bis 2010 konnten zahlreiche Konzerte mit Werken von Komponistinnen gefördert werden, die in Nordrhein-Westfalen geboren sind und/oder hier leben und arbeiten.

Die Antragstellung erfolgte in der Regel im ersten Quartal des Jahres, der Förderschwerpunkt lag auf Konzerten in der zweiten Jahreshälfte. Gefördert wurden vorwiegend Konzerte für Kammermusik- und Ensemblebesetzung sowie Konzerte im Bereich elektronische Musik / Akustische Kunst, vereinzelt auch im Jazzbereich. Ab dem Jahr 2006 war in diesem Rahmen auch die Förderung von Kompositionsaufträgen an Komponistinnen aus NRW möglich.

Im Haushaltsjahr 2011 wurde diese gezielte Förderung von Konzerten mit Werken von Komponistinnen aus NRW durch Landesmittel eingestellt.